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THÜRINGER ARBEITSSCHUTZPREIS 2024 – THÜRINGENS ARBEITSMINISTERIN WERNER RUFT ZUR BEWERBUNG AUF

Titelbild zum News-Artikel THÜRINGER ARBEITSSCHUTZPREIS 2024 – THÜRINGENS ARBEITSMINISTERIN WERNER RUFT ZUR BEWERBUNG AUF

07.07.2023

Die Transformation der Wirtschaft wird durch viele verschiedene Faktoren vorangetrieben. Dazu zählen Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Energiewende und E-Mobilität, genauso wie der Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. Dabei hängt die Wettbewerbsfähigkeit auch maßgeblich von der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte ab. Engagierte Unternehmen gehen vorausschauend und effektiv mit den Herausforderungen rund um sichere und gesunde Arbeitsplätze um.

Dazu erklärt Arbeitsministerin Heike Werner. „Um im Arbeitsschutz up-to-date zu bleiben, reicht die abstrakte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben oftmals nicht aus. Beeindruckend sind viele kreative Lösungen, die Betriebe zum Schutz ihrer Beschäftigten finden. Arbeitsschutz geht uns alle etwas an und verlangt nach fortschrittlichen Ideen. Diese kommen oftmals aus dem Beschäftigtenkreis selbst. Eine hohe Motivation, ein gutes Betriebsklima und ein vertrauensvolles Miteinander zeichnen erfolgreiche und wettbewerbsfähige Unternehmen aus. Ich rufe Unternehmen, Zweigniederlassungen und Einrichtungen mit Sitz in Thüringen dazu auf, sich für den Thüringer Arbeitsschutzpreis ‚Johannes Bube‘ 2024 zu bewerben.“

Die in den Bewerbungen vorzustellenden Maßnahmen können vielfältig sein. Sie können beispielsweise die Einführung einer zuverlässigen Sicherheitstechnik oder ein nachhaltiges Gesundheitsprojekt zum Inhalt haben, das über den klassischen Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes hinausgeht. Wenn die Arbeitsschutzlösungen darüber hinaus Nachnutzungseffekte für andere Betriebe bieten, potenziert sich der gesundheitliche Effekt. Bereits der Bewerbungsprozess, in den Beschäftigte und Auszubildende eingebunden werden können, lohnt sich erfahrungsgemäß für die Betriebe.

Bewerbungen für den Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ 2024 sind ab sofort möglich. Mit der Auszeichnung werden innovative Lösungen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wirksam fördern, gewürdigt und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.

Bewerbungsschluss für den mit maximal 10.000 Euro dotierten Arbeitsschutzpreis ist der 30. Oktober 2023.

„Um die Kleinbetriebe in Thüringen nachhaltig zu stärken, sind uns deren zukunftsträchtige Ansätze besonders wichtig. Daher geht mein Aufruf zur Beteiligung ganz besonders an die Kleinst-, Klein- und mittelständischen Unternehmen in Thüringen, bei denen angesichts der hohen Herausforderungen im Arbeitsschutz weitergehende Maßnahmen besonders anerkennenswert sind“, so Ministerin Werner.

Die eingereichten Beiträge werden durch eine unabhängige Expertenjury aus Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft bewertet. Die Nominierten werden Mitte des Jahres 2024 im Rahmen einer Festveranstaltung geehrt. Außerdem können Anerkennungsurkunden mit einem Anerkennungsgeld vergeben werden. Die Veranstaltung eignet sich überdies zum Austausch mit Interessenten und Netzwerkpartnern.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist gebührenfrei, um die Chancengleichheit zu gewährleisten.

Details und Bewerbungsunterlagen sind zu finden unter: https://verbraucherschutz.thueringen.de/thueringer-arbeitsschutzpreis

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