Verbraucherschutz

Im folgenden haben wir einige wichtige Informationen und Tipps für Verbraucher zusammengefasst.

Aus Sorge vor hohen Energiekosten machen Millionen Bundesbürger in strengen Wintern den gleichen Fehler: Sie sparen tagsüber beim Heizen, machen es sich abends mollig warm - und holen sich so immer öfter Schimmel ins Haus. Gerade bei klirrender Kälte ist es aber wichtig, gleichmäßig durchzuheizen und viel zu lüften.

Besonders in strengen Wintern entstehen an kalten Stellen wie Außenecken sogenannte Wärmebrücken, an denen Feuchtigkeit schnell kondensiert. Dadurch bilden sich feuchte Flecken - und später Schimmel, der krank machen kann. Jedes zweite Haus ist nach Einschätzung des Verbands Privater Bauherren (VPB) vom Schimmelpilz befallen. Betroffen sind Neu- wie Altbauten. Auch in Gebäuden, die jahrzehntelang schimmelfrei waren, wuchern nach einem strengen Winter häufig die Kulturen. Wird ein Raum nur noch spärlich beheizt, schlägt sich auf den kalten Wänden unweigerlich die Feuchtigkeit nieder, die beim ganz normalen Wohnen entsteht - durch Duschen, Putzen oder Kochen. Ein Vier-Personen-Haushalt gibt täglich zudem etwa acht bis 15 Liter Wasser allein durch Atmen und Schwitzen als Wasserdampf an die Raumluft ab. Neue, stark abgedichtete Fenster verstärken die Schimmelbildung: Sie sparen zwar Energie, gleichzeitig entfällt aber auch das natürliche Lüften durch Fugen und Ritzen.

Tipps: 

  1. Wichtig ist: lüften, lüften, lüften - möglichst zwei- bis fünfmal am Tag.
    Die Fenster dabei nur zu kippen, um keine Wärme zu verlieren, ist gerade bei Eiseskälte die völlig falsche Strategie. Beim Stoßlüften dagegen kann die trockene Winterluft besonders viel Wasser aufnehmen und hinausbefördern. Fünf Minuten Stoßlüften - am besten mit Durchzug und abgeschalteter Heizung - kosten kaum Heizenergie. Die Frischluft wärmt sich rasch wieder auf, und Möbel und Wände kühlen in der kurzen Zeit kaum aus. Die Fenster sollten erst geschlossen werden, wenn sie an der Außenseite nicht mehr beschlagen sind.
  2. Wasserdampf, der beim Kochen oder Duschen entsteht, sollte man sofort nach draußen befördern.
  3. Heizen Sie gerade bei klirrender Kälte gleichmäßig durch. Je stärker eine Wohnung auskühlt, desto besser können die Pilzkulturen blühen. Wer eine Wohnung konsequent auf mittlerem Niveau durchheizt, kommt nach Fach-Berechnungen billiger davon. Niedriger als auf Stufe 2 sollten die Heizkörper gerade bei klirrender Kälte nicht eingestellt sein.
  4. Selten genutzte Räume können etwas kühler sein, müssen dann aber häufiger gelüftet werden. Die Raumluft sollte auch dort mindestens 16, 17 Grad betragen. Nur so kann sie genügend Feuchtigkeit aufnehmen.
  5. Lassen Sie die Türen zu selten genutzten Räumen zu. So kann sich die wärmere und feuchtere Luft aus der übrigen Wohnung nicht an den kalten Wänden niederschlagen. Der Temperaturunterschied zwischen Räumen darf wegen der Schimmelgefahr nicht größer als fünf Grad sein.
  6. Stellen Sie Möbel möglichst nicht an Außenwände. Wenn es aus Platzgründen nicht anders geht, sollte wenigstens eine Handbreit Abstand zur Wand bleiben, um Schimmelbildung zu vermeiden.
  7. Durch einen Heizungs-Check werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen Ihr Energieverbrauch abgesenkt werden kann.
mehr über den Heizungs-Check

Um im Winter keine bösen Überraschungen zu erleben, sollten Hauseigentümer einige Dinge beachten.

Leitungen können platzen, wenn das Wasser darin zu Eis gefriert. Das gilt für Außenleitungen ebenso wie für Heizungsrohre. Daher sollten die Wasserleitungen im Außenbereich vor den Frostperioden ebenso entleert werden wie Regenwassersammelstellen, die nicht frostsicher sind. Aber auch Leitungen im Innenbereich sind betroffen. Heizungsrohre in unbeheizten Räumen können ebenso platzen.

Um dies zu verhindern, sollte die Heizung beispielsweise in Ferienhäusern oder während der Urlaubszeit nicht ausgestellt werden. Die Einstellung des Thermostatventils auf das Frostsymbol garantiert, dass das Wasser in den Heizungsrohren nicht gefriert.

Ähnlich wie beim Winter-Check fürs Auto sollte auch die Heizung rechtzeitig von einem Innungsbetrieb des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks in Augenschein genommen werden. Dieser sorgt dafür, dass die Geräte störungsfrei und energiesparend laufen.

Auch die Wintertauglichkeit der Solarwärmeanlagen sollte regelmäßig vom Fachmann überprüft werden, um festzustellen, ob das im Solarkreislauf enthaltene Frostschutzmittel auch bei größerer Kälte wirksam ist.

Um das Problem der Frostgefährdung dauerhaft zu beheben, empfiehlt es sich, einen Fachbetrieb des Heizungs- und Sanitärhandwerks mit einem Heizungs- bzw. Trinkwasser-Check zu betrauen. Im Rahmen dieser Checks überprüft der Fachmann alle Leitungen auf ihr Gefährungspotenzial bei Frost.

Ist der Schadensfall eingetreten, sollten die betreffenden Leitungen abgesperrt werden und der Fachbetrieb zur Schadensbehebung gerufen werden. 

(LG Braunschweig, Urteil vom 14.07.1999 – 1 O 85/98 –, in BauR 2000, 104 ff.) Leitsatz: Haben die Vertragspartner im Bauvertrag die Zahlungen der Restwerklohnforderung nach Abnahme vereinbart, ohne daß der Auftraggeber die umstrittene Werklohnforderung nach Abnahme zahlt, so stellt die Besitzergreifung des Bauwerks durch den Auftraggeber entgegen dem Willen des Auftragnehmers eine verbotene Eigenmacht i. S. d. § 858 BGB dar, so daß der so erlangte Besitz nicht schutzwürdig ist und der Auftragnehmer die Wiedereinräumung des Besitzes im Wege der einstweiligen Verfügung verlangen kann (§ 861 BGB).