Satzung - Beitrag - Beitritt

Die Satzung regelt die Aufgaben und die innere Organisation des Fachverbandes SHK.

Zur Deckung des Haushaltes werden Mitgliedsbeiträge erhoben, deren Höhe und Berechnungsweise in der Beitragsordnung festgelegt sind.

Ein Beitritt von Innungen in den Verband erfolgt mit einer Beitrittserklärung.

Firmen, die keiner Innung angehören oder deren Innung nicht Mitglied im Fachverband ist, erklären den Beitritt mit einer besonderen Firmen-Beitrittserklärung.

Fördermitglieder erklären die Zusammenarbeit mit dem Fachverband mit der Fördererklärung.

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist mittels Formular vorzunehmen.

Alle relevanten Dokumente finden Sie in der rechten Spalte im PDF-Format zum Abruf auf Ihrem Rechner.

Für die Beantwortung von Fragen zum Beitritt, zur Beitragsordnung und zur Satzung steht ihnen die Geschäftsführung gern zur Verfügung.