Meisterausbildung

Der Meisterbrief hat auch in den heutigen Zeiten der sich ständig wandelnden Wirtschaft nicht an Bedeutung verloren. Die Anforderungen an die Akteure werden anspruchsvoller, doch auch vielseitiger. So kommt es nicht mehr nur auf Einzelkenntnisse und Fertigkeiten an, sondern es werden ganzheitliche Qualifikationen verlangt, die Planen, Entwerfen, Durchführen, Bewerten und Kontrollieren umfassen. Dabei sollen sowohl Kundenorientierung als auch Leitungskompetenz besonders betont werden.
In der Meisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Prüfling befähigt ist, einen Betrieb selbständig zu führen, Leitungsaufgaben in den Bereichen Technik, Betriebswirtschaft, Personalführung und -entwicklung wahrzunehmen, die Ausbildung durchzuführen sowie seine berufliche Handlungskompetenz selbständig umzusetzen.

Der Meisterbrief eröffnet gute Chancen für den Aufstieg zur Führungskraft im Handwerk und ist Voraussetzung auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Den Titel Meister darf nur führen, wer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit nachweisen kann.

Durchführung und Gliederung der Prüfung

Die Meisterprüfung wird durch den entsprechenden Meisterprüfungsausschuss abgenommen und umfasst folgende, rechtlich selbständige Prüfungsteile:

Durchführung eines Meisterprüfungsprojekts, das einem Kundenauftrag entspricht. Das Projekt muss alle Handlungsfelder des SHK-Handwerks einbeziehen (Gas / Wasser / Heizung / Klimatechnik). Auf Grundlage des Meisterprüfungsprojekts wird ein Fachgespräch geführt.

 In vier Prüfungsfächern (Sicherheits- und Instandhaltungstechnik, Anlagentechnik, Auftragsabwicklung, Betriebsführung und Betriebsorganisation) sind durch Verknüpfung technologischer, sicherheitstechnischer, ablauf- und verfahrenstechnischer, werkstofftechnischer, mathematischer und wirtschaftlicher Kenntnisse, Probleme zu analysieren und bewerten einschließlich dem Aufzeigen von Lösungswegen.

Entspricht dem Nachweis beruflicher Handlungskompetenzen als Betriebsinhaber/-in oder Führungskraft durch das Analysieren und Bewerten von betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Problemen unter Aufzeigen und Dokumentieren der Lösungswege einschließlich der Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung.

Entspricht dem Nachweis  berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen zur ordnungsgemäßen Ausbildung von Lehrlingen und zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung.

Der Rahmenlehrplan sieht vor, dass im Teil I 280 Stunden, im Teil II 920 Stunden, im Teil III 240 Stunden und im Teil IV 120 Stunden unterrichtet werden.

Ausbildungsförderungsgesetz

Eine Förderung kann nach den Regelungen des Aufstiegsfortbildungsförderungs-Gesetzes (AFBG) - (Meister-BAföG) - erfolgen.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie im Internet unter:
www.meister-bafoeg.info

Weitere Informationen sowie die konkreten Möglichkeiten zu Meisterausbildung und Meistervorbereitungskursen im SHK Handwerk finden Sie auch auf den Internetseiten Ihrer örtlichen Handwerkskammer:

HWK Ostthüringen

HWK Südthüringen

HWK Erfurt