Nachschulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk"

23 Mär
2019

Beschreibung

 Wer die Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erworben hat, muss nach drei Jahren zu einer Nachschulung antreten, die einen Tag dauert. Hierbei wird über neue Normen, Vorschriften und Richtlinien der Elektrotechnik informiert. Weiterhin wird geprüft, ob der Teilnehmer in der Lage ist, Fehler in Stromlaufplänen zu finden oder Messungen durchzuführen.

Die Weiterbildung zur Elektrofachkraft befähigt aber nicht nur zum Anschließen und in Betrieb nehmen elektrischer Anlagenteile. Durch den Kurs wird ganz nebenher auch ein besseres Verständnis für die Funktionsweise elektronischer Komponenten geweckt.

Datum und Uhrzeit

23.03.2019, 08:00 - 15:00 Uhr


Teilnahmegebühren

202,00 € - Mitglieder Fachverband 255,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)

Dokumente

Anmeldeformular , 103,4 KB