Bundeseinheitliche Weiterbildungsmaßnahme

Grundschulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

08 Nov
2019

Beschreibung

Grundsätzlich hat auch im SHK-Handwerk ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass bei der Installation seiner Anlagen oder von Komponenten, zugehörige elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, den elektrotechnischen Regeln entsprechend, errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Lehrgangsziele:

Die Teilnehmer sollen an elektrischen Einrichtungen und Betriebsmitteln von Heizungsanlagen, Trink- und Abwasseranlagen sowie von Raumlufttechnischen Anlagen und deren Komponenten z. B. an Brennern, Pumpen und deren Steuerungs- und Regelungseinrichtungen in Verbindung mit Arbeiten zum Erstanschluss und in Verbindung mit Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten selbständig arbeiten können. Lehrkräfte der überbetrieblichen Ausbildung sind als "Elektrofachkraft" berechtigt (gemäß den Auflagen des HPI) die Schulung MET-ELT92 durchzuführen.

Datum und Uhrzeit

08.11.2019, 14:00 - 23.11.2019, 15:00


Teilnahmegebühren

525,00 € - Mitglieder Fachverband 715,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)

Dokumente

Anmeldeformular , 103,6 KB Inhalt , 11,1 KB