Grundschulung

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

02 Nov
2018

Beschreibung

Grundsätzlich hat auch im SHK-Handwerk ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass bei der Installation seiner Anlagen oder von Komponenten, zugehörige elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, den elektrotechnischen Regeln entsprechend, errichtet, geändert und instand gehalten werden.
Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Um den Betrieben die notwendigen Kenntnisse, und damit ein Mehr an Sicherheit für die Installation von Anlagen und den damit verbundenen elektrischen Anschlüssen zu vermitteln, wurde vom ZVSHK die Schulung "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk" entwickelt.

Datum und Uhrzeit

02.11.2018, 14:00 - 17.11.2018, 15:00


Teilnahmegebühren

500,00 € - Mitglieder Fachverband 650,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)

Dokumente

Inhalte , 11,3 KB Anmeldeformular , 104,2 KB