Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK-Handwerk

10 Okt
2014

Beschreibung

Grundsätzlich hat auch im SHK-Handwerk ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass bei der Installation seiner Anlagen oder von Komponenten, zugehörige elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft - den elektrotechnischen Regeln entsprechend - errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Als Elektrofachkraft im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen, die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Um den Betrieben die notwendigen Kenntnisse und damit ein Mehr an Sicherheit für die Installation von Anlagen und den damit verbundenen elektrischen Anschlüssen zu vermitteln, wurde vom ZVSHK der Lehrgang "Elektrofachkraft" entwickelt.

 

Datum und Uhrzeit

10.10.2014, 00:00 - 25.10.2014, 00:00

Ort

Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt
Alacher Chaussee 10
99092 Erfurt-Bindersleben
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Teilnahmegebühren

400,00 € - Mitglieder Fachverband 540,00 € - Regulär (zzgl. gesetzl. USt.)