ECKPUNKTE DES GEBÄUDEMODERNISIERUNGSGESETZES BESCHLOSSEN
26.02.2026
Erfurt, 25. Februar 2026 – Der Fachverband Sanitär Heizung Klima Thüringen bewertet die vorgestellten Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) als wichtigen Impuls für mehr Eigenverantwortung und größere Praxisnähe bei der Heizungsmodernisierung. Entscheidend wird nun sein, wie die angekündigten Vorhaben im konkreten Gesetzgebungsverfahren ausgestaltet werden und ob trotz des wegfalls der 65 Prozent-Regelung die Klimaschutzziele erreicht werden können.
Den vorliegenden Eckpunkten zufolge soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz künftig als „Gebäudemodernisierungsgesetz“ weitergeführt und technologieoffener gestaltet werden. Die bisherige pauschale Vorgabe, wonach neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, soll entfallen. Ebenso ist vorgesehen, die mit der GEG-Novelle 2023 eingeführten detaillierten Regelungen in den §§ 71 ff. aufzuheben.
Eigentümer sollen beim Austausch ihrer Heizungsanlage künftig wieder stärker selbst über die passende Technologie entscheiden können. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Systemen und Biomasseanlagen sollen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin zulässig bleiben. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen („Bio-Treppe“), beginnend mit mindestens zehn Prozent. Ergänzend ist eine allgemeine Quote für Grün- und Biobrennstoffe vorgesehen, die ab 2028 greifen und zusätzliche CO₂-Minderungen im Gebäudesektor bewirken soll. Zugleich bekennt sich die Bundesregierung dazu, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mindestens bis 2029 fortzuführen.
Wärmepumpenförderung bleibt zentraler Baustein
Aus Sicht des Fachverbandes ist die verlässliche Weiterführung der Förderung für klimafreundliche Heizsysteme von zentraler Bedeutung. Die BEG-Förderung sorgt für Investitionssicherheit bei Eigentümern und schafft zugleich Planungssicherheit im Handwerk. Gerade in Thüringen mit seinem hohen Anteil an Bestandsgebäuden ist eine stabile Förderlandschaft ein wesentlicher Motor für die Modernisierung.
„Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer ist grundsätzlich positiv zu bewerten. Gleichzeitig muss die Förderung für Wärmepumpen und andere klimafreundliche Technologien dauerhaft verlässlich bleiben. Unsere Innungsfachbetriebe beraten technologieoffen, individuell und mit Blick auf Wirtschaftlichkeit sowie Zukunftsfähigkeit“, erklärt der Landesinnungsmeister des Fachverband SHK Thüringen. „Ob Wärmepumpe, Fernwärme oder hybride Lösung – entscheidend ist eine fachgerechte Planung und Umsetzung. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten. Maßgeblich ist am Ende der konkrete Gesetzestext.“
Kommunale Wärmeplanung wird vereinfacht
Die kommunale Wärmeplanung soll künftig stärker von konkreten Einzelanforderungen beim Heizungstausch getrennt und insbesondere für kleinere Kommunen vereinfacht werden. Für Städte und Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern sind deutlich reduzierte Anforderungen vorgesehen. Auch bei Datenerhebung und Berücksichtigung der Kälteversorgung sollen Erleichterungen greifen. Für Thüringen mit seiner kleinteiligen Kommunalstruktur ist dies von besonderer Bedeutung. Eine praxistaugliche Wärmeplanung kann Orientierung bieten, ohne notwendige Investitionen unnötig zu verzögern.
Fernwärme und Verbraucherschutz im Fokus
Darüber hinaus sollen Wärmenetze gestärkt und der Rechtsrahmen für Fernwärme weiterentwickelt werden. Geplant sind unter anderem mehr Transparenz bei der Preisgestaltung, Anpassungen der AVBFernwärmeV sowie eine gesetzliche Absicherung und Aufstockung der Förderung effizienter Wärmenetze. Gleichzeitig ist eine Regelung vorgesehen, um Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge unwirtschaftlicher Heizungsanlagen zu schützen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten
Die Klimaziele bleiben nach Aussage der Bundesregierung unverändert bestehen. Sollte der Gebäudesektor seine Zielwerte nicht erreichen, ist für 2030 eine Evaluierung mit möglicher Nachsteuerung vorgesehen. Auch die Vorgaben der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) sollen eins zu eins umgesetzt werden, ohne zusätzliche gebäudeindividuelle Sanierungspflichten im Bestand auszulösen.
Der Fachverband SHK Thüringen weist darauf hin, dass es sich bislang um Eckpunkte handelt. Details – etwa zur konkreten Ausgestaltung der „Bio-Treppe“, zu Übergangsfristen oder zur Anpassung bestehender Vorschriften – werden erst mit Vorlage eines Gesetzentwurfs und im parlamentarischen Verfahren verbindlich festgelegt.
Für Verbraucher gilt weiterhin: Eine frühzeitige fachliche Beratung ist der wichtigste Schritt bei Modernisierungsvorhaben. Die Innungsfachbetriebe des SHK-Handwerks stehen für unabhängige, qualitätsgesicherte und praxisnahe Lösungen – abgestimmt auf Gebäudezustand, regionale Gegebenheiten und individuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen.