Information der KfW
Antragsstopp für KfW-Förderprodukte
07.12.2023
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können in den folgenden Produkten bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden:
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) 
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455) 
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) 
- IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) 
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202) 
- Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) 
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (295) 
Für bereits vorliegende Anträge erteilt die KfW keine Zusage mehr.
Hintergrund ist die ab sofort geltende haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Produkten nicht betroffen.
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