Warnung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) vor irreführenden Angeboten

02.06.2015

Warnung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) vor irreführenden Angeboten auf kostenpflichtige Registrierungen von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.)

Ein Unternehmer benötigt „seine“ Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) und die USt-IdNr. seines ausländischen Vertragspartners, wenn er innerhalb der europäischen Union innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Dienstleistungen abwickelt. Der liefernde Unternehmer ist von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit, sofern die Waren in den anderen Staat der EU gelangt sind und der empfangende Unternehmer die richtige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben hat. Will der liefernde (deutsche) Unternehmer bezüglich der USt-IdNr. des ausländischen Unternehmers (Empfängers) sichergehen, kann er eine qualifizierte Anfrage hierzu an das BZSt stellen. Die Umsatzbesteuerung wird also bei innergemeinschaftlichem Erwerb in das Empfängerland verlagert.

Warnung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) auf seiner Homepage www.bzst.de

„Das BZSt warnt erneut im Zusammenhang mit der USt-IdNr. vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung von USt-IdNrn. angeboten wird. Das BZSt weist darauf hin, dass diese im Umlauf befindlichen Schreiben weder vom BZSt noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Die Vergabe der USt-IdNr. durch das BZSt erfolgt stets kostenfrei.“

 Weitere Warnung des BZSt auf seiner Homepage:

„Aktuell versuchen Betrüger, per E-Mail an Konto- und Kreditkarteninformationen von Steuerzahlerin-nen und Steuerzahler zu gelangen. Sie geben sich per E-Mail als „Bundeszentralamt für Steuern“ aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Um diese zu erhalten, müsse ein in der E-Mail verlinktes Formular ausgefüllt werden. Das BZSt warnt davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.“