Übersicht zur Pumpenförderung in Deutschland

01.09.2016

Seit 1. August 2016 bezuschusst die Bundesregierung in Heizsystemen

den Austausch alter Heizungs- und Trinkwasser-Zirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen sowie den hydraulischen Abgleich.

Ein großer Anreiz für private Hausbesitzer und Gebäudebetreiber in Deutschland, sich von alten Stromfressern im Heizungskeller zu verabschieden.

Auf Antrag bekommen private Hausbesitzer sowie kommunale und gewerbliche Gebäudebetreiber 30 Prozent des Nettobetrages der Handwerkerrechnung als Zuschuss vom Staat.

Die Pumpenförderung wurde vom BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ins Leben gerufen. Die begleitende BMWi-Kampagne „Deutschland macht’s effizient“ soll die Öffentlichkeit für das Thema Energieeffizienz sensibilisieren. Denn die umweltfreundlichste Kilowattstunde ist die, die gar nicht erst erzeugt werden muss.

Pumpenförderung: Die Eckdaten auf einem Blick:

  • Start: 1. August 2016, Laufzeit bis 2020
  • Definiert durch das BMWi in der „Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischem Abgleich“.
  • Gefördert wird in Heizsystemen sowohl der Austausch von Heizungs- und Trinkwasser-Zirkulationspumpen gegen Hocheffizienzpumpen als auch die Durchführung des hydraulischen Abgleichs.
  • Förderfähig sind Heizungs- und Trinkwasser-Zirkulationspumpen mit einem Energieeffizienzindex EEI ≤ 0,20 (bzw. einem Vergleichsindex EEI bei Zirkulationspumpen). Bei Trockenläufer-/Inlinepumpen ist die Motor-Wirkungsgradklasse von IE4 förderfähig.
  • Auf Antrag erhalten private Hausbesitzer und Betreiber kommunaler und gewerblicher Gebäude 30 Prozent des Nettobetrages der Handwerkerrechnung (für Pumpe und Installation) vom Staat zurück.
  • Förderfähig sind nur Maßnahmen an Heizsystemen, die älter als 2 Jahre sind und die fachgerecht von einem SHK-Betrieb vorgenommen wurden
  • Ein Selbsteinbau durch Hausbesitzer wird also nicht gefördert
  • Sowohl der Pumpentausch als auch der hydraulische Abgleich sind eigenständige Fördervorgänge und können unabhängig voneinander aber auch parallel beantragt bzw. durchgeführt werden.

 

Details zum Antragsverfahren der Förderung

  • Generell antragsberechtigt ist der Eigentümer des Heizsystems.
  • Das gilt für private Hausbesitzer und Betreiber von kommunalen und gewerblichen Gebäuden.
  • SHK-Betriebe können ihre Kunden bei der Antragsstellung unterstützen.
  • Die Förderung erfolgt durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Dafür ist eine Vorab-Registrierung im Online-Portal des BAFA nötig, bevor eine Maßnahme gestartet werden kann.
  • Während der Registrierung erhält der Antragsteller eine persönliche Vorgangsnummer
  • Nach der Registrierung ist der Pumpentausch bzw. der hydraulische Abgleich innerhalb von 6 Monaten durchzuführen bzw. muß die Förderung beim BAFA beantragt werden. Dabei müssen die Handwerkerrechnung und die Vorgangsnummer eingereicht werden.

Nach aktuellen Informationen kann dies über ein Online-Formular oder auch per Post erfolgen

  • Am 15. August werden die Antragsformulare für die Förderung freigeschaltet und ab dem 30. August die ersten Anträge vom BAFA bearbeitet

 Weitere informative Details für alle relevanten Zielgruppen finden Sie auf:

 www.pumpenfoerderung.de 

Dokumente

Beitrag teilen

Kategorie

Gastbesucher
Fachbesucher