Warnung vor unseriösen Branchenverzeichnissen

Achtung: Falle!

09.10.2013

Sie liegen in der Tagespost, wirken harmlos und haben teure Folgen. Die Rede ist von Angeboten für einen Eintrag in unseriöse und überteuerte Branchenverzeichnisse. Leider gibt es auch im Handwerk Jahr für Jahr zahlreiche Fälle, in denen Handwerksbetriebe
in die findige Falle tappen.

„Methode“ der Branchenverzeichnisse

Unseriöse Angebote zur Eintragung in Branchenverzeichnisse folgen stets demselben Schema. Sie erhalten mit der Tagespost ein unscheinbar oder manchmal sogar amtlich wirkendes Formular und werden aufgefordert, entweder ein leeres Adressfeld mit Ihren Firmendaten auszufüllen oder ein mit Ihren Daten bereits ausgefülltes Adressfeld zu bestätigen und das Formular zurückzusenden. Die Erhebung bzw. die Bestätigung Ihrer Firmendaten soll angeblich erforderlich sein, um Ihre Firma in ein Branchenverzeichnis einzutragen. Anfallende Kosten für die Eintragung sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Zwar erfolgt eine Eintragung in den meisten Fällen tatsächlich. Was allerdings ganz bewusst im Kleingedruckten versteckt wird, ist, dass die Eintragung kostenpflichtig ist. Schlimmer noch: Sie schließen mit der Rücksendung des Formulars einen Vertrag über einen längeren Zeitraum (meistens 2 Jahre!) und verpflichten sich zur Zahlung überhöhter monatlicher Gebühren für die Eintragung. Vorsicht ist der beste Schutz Selbst wenn sich Urteile mehren, die solche überraschenden und unseriösen Angebote für unzulässig erklären, bleibt Vorsicht der beste Schutz. Sie ersparen sich Zeit, Kosten und Ärger, wenn Sie ein solches Formular erst gar nicht ausfüllen, sondern sofort wegwerfen und den Fall Ihrer Handwerkskammer oder dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) melden (dazu unten mehr). Deshalb seien Sie und Ihre Mitarbeiter stets misstrauisch, wenn Sie Ihre Firmendaten in ein Formular eintragen oder bestätigen sollen. Dies ist in der Regel keine lästige Pflicht des Alltagsgeschäfts, sondern in den meisten Fällen eine Falle!

Was tun, wenn es zu spät ist?

Wenn Sie trotz aller Vorsicht versehentlich ein ausgefülltes Formular zurückgesendet haben, wird Sie zeitnah eine Rechnung, bei nicht Zahlung sogar häufig ein Mahnbescheid erreichen. Allgemeingültige Verhaltensregeln gibt es in diesen Fällen nicht. Was Sie aber dennoch beachten sollten:

  • Zahlen Sie nicht ohne Weiteres die geforderte Summe.
  • Veranlassen Sie – sofern noch möglich – ein Zahlungsstorno.
  • Informieren Sie Ihre Handwerkskammer.
  • Melden Sie den Fall dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (mail@dswschutzverband.de/ Tel.: 06172/12150, Fax: 06172/84422) und fragen Sie nach, ob dieser Fall bereits aktenkundig ist und ob bereits Urteile gegen den Forderungssteller ergangen sind.
  • Fechten Sie in jedem Fall die Wirksamkeit des Vertrags wegen arglistiger Täuschung an.
  • Liegt gegen Sie bereits ein Mahnbescheid vor, legen Sie nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Handwerkskammer Widerspruch gegen die Forderung ein.

(Quelle: ZDH - Recht Kompakt Sep.13)