Als Teil der Umsetzung des NAPE (Nationaler Aktionsplan für Energieeffizienz) wurde eine Reihe von schon bekannten Fördermaßnahmen überarbeitet und im Wesentlichen attraktiver gestaltet. Während die steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen offensichtlich politisch nicht weiter verfolgt wird, bleibt der Handwerkerbonus bestehen.

Hier informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Förderung von Mini-KWK-Anlagen, Biomasse/Wärmepumpe/Solarthermie (ggf. mit fossilem Kessel) und Sanierungen. Zu allen Förderrichtlinien finden Sie im Anhang ergänzendes Material. Voraussichtlich zum 1.August 2015 werden die KfW-Förderbedingungen überarbeitet. Nach dem jetzigen Stand werden lediglich die Förderhöchstbeträge nach oben angepasst. Wir werden Sie dazu separat informieren.

Vor dem Hintergrund der typischerweise hohen Investitionskosten empfiehlt es sich, wenn der SHK-Fachbetrieb diese Förderprogramme wenigstens in den Grundzügen kennt.

Genauere Informationen befinden sich in der unteren Dokumentenliste oder auf http://www.bafa.de/bafa/de/.

Fördermittel zur finanziellen Unterstützung Ihrer Energiesparmaßnahmen

Die Dämmung von Außenwänden, Keller- oder Geschossdecken, der Einbau eines Brennwertkessels mit Solarthermie, die hydraulische Optimierung der Heizungsanlage mit Pumpentausch oder einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung machen sich bezahlt.

Zuschüsse für energetische Sanierung wirken als Jobmaschine, fördern den Klimaschutz und finanzieren sich volkswirtschaftlich gesehen selbst. Je mehr sich Gas und Öl verteuern – immerhin haben Anfang 2013 über 700 Versorger ihre Erdgaspreise um im Schnitt 12 Prozent angehoben -, desto schneller lohnen sich Investition in Energieeffizienz. Kurz vor Weihnachten 2012 beschloss die Bundesregierung, das Energie-Förderprogramm der KfW-Bankengruppe um 300 Millionen Euro aufzustocken. Bis 2020 können Immobilienbesitzer nun 1,8 Milliarden Euro pro Jahr für die Modernisierung von Heizungen, den Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dach und Fassenden abrufen.

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