Eingriffe in Bestandsanlagen – Beratungspflichten nach GEG

28 Mai
2024

Beschreibung

Das neue GEG hebt die Hinweis- und Beratungspflichten der ausführenden Unternehmen auf eine qualitativ neue Stufe. Abgesehen davon, dass auch schon in der Vergangenheit – häufig unbeachtet gebliebene – Aufklärungs- und Hinweispflichten vor und während der Vertragsumsetzung bestanden, sind Installateure nun ganz ausdrücklich in den Bereich der „sachkundigen Person“ geraten, bei denen die zwingend für den Modernisierungswilligen festgelegte Beratung angefragt werden kann. Wie muss mit den neuen Anforderungen des GEG zum Thema „Beratung“ in der vertragsrechtlichen Praxis umgegangen werden? Aber auch ganz allgemein: Wie gehe ich zukünftig mit Auftragsanfragen um und sichere mein Vertragsgeschäft? Im Seminar werden Antworten und Tipps vermittelt.

Schwerpunkte
- Eingriffe in Bestandsanlagen – vertragsrechtliche Fallen bei mündlichen Absprachen / Aufträgen
- Vor- und nachvertragliche Hinweispflichten
- Verbraucherschutz und Widerrufsrechte
- Grundinformationen zum neuen GEG
- Angebotshinweise für Verträge an 2024
- Beratungspflichten aus dem GEG
- Sachkundige Personen
- Inhalte der Beratung
- Dokumentation der Beratung

Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Teilnahmebescheinigung.

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Datum und Uhrzeit

28.05.2024, 09:00 - 12:30 Uhr


Teilnahmegebühren

180,00 € - Innungs-Mitglied 280,00 € - Nicht-Mitglieder (zzgl. gesetzl. USt.)